Klaus Voß

Ihr Ansprechpartner
Fahrlehrer BE/CE/DE/T
Dozent
Verkehrsleiter
Gefahrgutbeauftragter
Ausbilder für Gabelstapler/Krane
Wir sind seit Jahren auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung tätig und möchten auch Sie in Fragen des Transports und der Logistik unterstützen wo auch immer wir können.
Fahrerlaubnis C1/C1E
Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen mit einem Anhänger bis max. 4,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Mindestalter: 18 Jahre Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung.
Fahrerlaubnis C/CE
Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit Anhängern oder Aufliegern größer als 750Kg zulässiger Gesamtmasse. Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei Berufsausbildung zum BKF) Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung.
TQ3 (Personenverkehr)
TQ3 bedeutet: Teilqualifizierungsmaßnahme im Personenverkehr.
Hier werden Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die weitergebildet oder umgeschult werden sollen, geschult. Wenden Sie sich an uns oder direkt an die Agentur für Arbeit. Die Maßnahme dauert fünf Monate und umfasst: – Führerschein D/DE – Beschl. Grundqualifikation – Abschlussprüfung – Betriebspraktikum Auch wenn sie Mitarbeiter aus anderen Berufssparten einstellen möchten, ist eine Förderung als TQ3 Maßnahme möglich. Informieren Sie sich.
Fahrschule Stöcker GmbH
Inhaber: Lars Brennecke
Kleeweg 43
49545 Tecklenburg
Tel.: 0160 – 5579435
Kontakt
Termine
Alle wichtigen Termine auf einem Blick.
Gabelstapler (FFZ)
Termine:
- 21/22.01.2023
- 17/18.02.2023
- 17/18.02.2023
- 21/22.04.2023
- 16/17.06.2023
Weiterbildung/ Module SZ 95
- Modul 1 25.02.2023
- Modul 1 13.05.2023
- Modul 2 11.03.2023
- Modul 2 03.06.2023
- Modul 3 14.01.2023
- Modul 3 25.03.2023
- Modul 3 03.06.2023
- Modul 4 28.01.2023
- Modul 4 15.04.2023
- Modul 5 11.02.2023
- Modul 5 29.04.2023
- Alle Module in einer Woche (35 Std) vom 30.01. bis 03.02.2023
- Alle Module in einer Woche (35 Std) vom 13.03. – 17.03.2023
weiterbildungen:
Gefahrengutschulungen GGVSEB/ADR (Kurs auf Anfrage)
- Basiskurs/ AKT und Auffrischung
Verkehrsleiter Güterverkehr Sach-/Fachkunde
- 17.02.2023
- 18.04.2023
- 20.06.2023
Weitere Termine nach Vereinbarung
Beschl. Grundqualifikation Berufskraftfahrer/in Güter/Personenverkehr
- 02.01.2023
- 06.02.2023
- 13.03.2023
- 17.04.2023
- 22.05.2023
Fahrerlaubnis der Klassen C/CE und D/DE Beschleunigte Grundqualifikation, TQ1/3
TQ1 Güter befördern
- 02.01.2023
- 06.02.2023
- 13.03.2023
- 17.04.2023
- 22.05.2023
TQ3 Personen befördern:
- 06.02.2023
- 13.03.2023
- 17.04.2023
- 22.05.2023
Basiskurs/ AKT und Auffrischung Kurse nur nach Anfrage
Aus- und Weiterbildung in den Bereichen
Güterkraftverkehr & Personenverkehr
Fahrerlaubnis C1/C1E
Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen mit einem Anhänger bis max. 4,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Mindestalter: 18 Jahre Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung.
Gabelstaplerlehrgang (FFz)
Das Führen von Gabelstaplern (Flurförderzeuge) bedarf einer Ausbildung. Diese Ausbildung unterliegt den Vorgaben der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Sie besteht aus einer theoretischen und praktischen Ausbildung mit anschließender Prüfung. Auf Wunsch bilden wir Sie in Ihrem Hause an Ihren Fahrzeugen aus. Auch die Einweisungen in andere FFz sowie die jährlich notwendige Schulung nach UVV führen wir gerne in Ihrem Hause durch.
TQ1 (Güterkraftverkehr)
TQ1 bedeutet: Teilqualifizierungsmaßnahme im Güterkraftverkehr Hier werden Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die weitergebildet oder umgeschult werden sollen, geschult. Wenden Sie sich an uns oder direkt an die Agentur für Arbeit. Die Maßnahme dauert ein halbes Jahr und umfasst:
– Führerschein C/CE – ADR Fahrerschulung
– Gabelstaplerschein
– Beschl. Grundqualifikation
– Abschlussprüfung
– Betriebspraktikum
Auch wenn sie Mitarbeiter aus anderen Berufssparten einstellen möchten, ist eine Förderung als TQ1 Maßnahme möglich. Informieren Sie sich.
Unterstützung für Ihre Auszubildenden
Die Ausbildung der angehenden Berufskraftfahrer wird immer schwieriger, aber sie sind unsere /Ihre Zukunft. In den Schulen, auch bedingt durch Corona, aber auch durch Fachkräftemangel an Lehrpersonal lässt die Ausbildung viele Wünsche offen. Wir wollen durch überbetriebliche Ausbildung mit dazu beitragen, Ihre Berufskraftfahrer von morgen gut und firmenorientiert auszubilden. Sei es in der Unterstützung zur Erlernung der Sprache oder zur Vertiefung der Unterrichtsinhalte begleitend zur Berufsschule. Wir helfen Ihnen. Investieren Sie in die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter und machen Sie sie zu guten Berufskraftfahrern. Sie brauchen Sie.
Wir bieten hier ganz individuell Kurse und Lehrgänge nach Absprache an. Sprechen Sie mit uns!
Auch zu den theoretischen, sowie den praktischen Prüfungen bieten wir vorbereitende Kurse an. Sie finden dann kurz vor der jeweiligen Prüfung statt.
Förderungen
Viele Aus- und Weiterbildungen sind förderbar. Ausbildung im Bereich der wirtschaftlichen Fahrweise oder der Ladungssicherung sind förderbar durch die Mittel der Mautharmonisierung. Diese werden beim BAG beantragt. Auch eine Qualifikation bestehender Mitarbeiter ist möglich. Hierzu gehören die Maßnahmen TQ1 und TQ3. Maßnahmen in denen Ihr Mitarbeiter in 5 oder 6 Monaten eine Fahrerlaubnis der Klassen C/ CE oder D/DE erwirbt. Natürlich gehört auch der Erwerb der Schlüsselzahl 95 dazu. Eine Ausbildung zum Gefahrgutfahrer und Gabelstaplerfahrer (FFZ) werden ebenfalls absolviert. Das Ganze wird dann durch ein Praktikum abgerundet.
Auch der Bildungsscheck gehört zu den Fördermöglichkeiten. Hier wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der Ausbildungskosten übernommen. Wir informieren Sie gerne.
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Aus dem schönen Tecklenburger Land. Zur Zeit zu finden in Laggenbeck, Brochterbeck, Ladbergen und Ibbenbüren.